Was Sie noch wissen müssen

Rezeption

Behandlungszeiten und Rezeptionszeiten


Bitte vereinbaren Sie Ihre Termine mit uns telefonisch oder vor Ort zu den Rezeptionszeiten.

Außerhalb der Rezeptionszeiten haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Rückruf unsererseits erst nach den Behandlungen erfolgen kann.

Unsere Behandlungszeiten sind wie folgt:

Montag 08.00 – 19.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr
Unsere Rezeption ist wie folgt besetzt:

Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.30 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Terminabsage


Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie den Behandlungstermin 24 Stunden vorher abzusagen. Wenn Sie zu kurzfristig absagen oder die Behandlung nicht in Anspruch nehmen und der Termin von uns nicht anderweitig vergeben werden kann, müssen wir Ihnen für den Ausfall die Behandlungskosten privat berechnen. Für den ausgefallenen Termin erhalten Sie dann einen Ersatztermin.

Ersttermin – Was Sie mitbringen sollten:


Bitte erscheinen Sie 5-10 Minuten vor Ihrem Behandlungstermin.

  • Bequeme Kleidung
  • Die Verordnung Ihres Arztes
  • Ihre Versichertenkarte
  • Falls vorhanden Arztberichte und Röntgenaufnahmen
  • Falls vorhanden ein Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse für die Rezeptzuzahlung
  • Ein Badetuch und ein Handtuch

Zuzahlung für gesetzlich versicherte Patienten


Wir sind von den gesetzlichen Krankenkassen beauftragt Ihren Eigenanteil für Ihre Behandlung einzunehmen.

Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10,00 € pro Rezept plus 10 % vom Bruttobetrag. Dieser Betrag geht nicht an unsere Praxis, sondern an Ihre Krankenkasse. Wir bitten Sie diese Zahlung bis spätestens zu Ihrer 2. Behandlung in bar zu leisten.

Haben Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse, entfällt die Zuzahlung. Bitte bringen Sie den Befreiungsausweis zu Ihrer ersten Behandlung mit.